Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marlo — Maler & Lackierer· Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Marlo — Maler & Lackierer (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Maler-, Lackier-, Tapezier- und Fassadenarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(2) Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich und nicht abrechenbar; gesondert vereinbarte Aufmaß- oder Planungskosten bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Erweiterungen, Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vergütet und sind nach Möglichkeit vor Ausführung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Vorbereitende Arbeiten (z.B. Möbelrücken, Abdeckarbeiten, Entfernen alter Beläge), die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nach Aufwand vergütet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Aufträgen mit einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 5.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt den Zugang zum Arbeitsbereich sowie die für die Ausführung erforderliche Versorgung (Strom, Wasser, Beleuchtung) unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass empfindliche Einrichtungsgegenstände entfernt oder ausreichend abgedeckt sind, soweit dies nicht ausdrücklich Aufgabe des Auftragnehmers ist.
(3) Verzögerungen, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Materialknappheit, Krankheit) verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen. Die Abnahme erfolgt vorzugsweise gemeinsam vor Ort und wird in einem Protokoll dokumentiert.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Fertigstellungsanzeige und Setzen einer angemessenen Frist nicht abnimmt, ohne wesentliche Mängel zu rügen, oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung / Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Jahre, gegenüber Unternehmern zwei Jahre, jeweils ab Abnahme.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder die Leistung neu herzustellen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebrachte Materialien noch nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Die Widerrufsbelehrung finden Sie unter /widerruf.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.